Die Kfz Haftpflichtversicherung gehört zu den Kfz Versicherungen und ist eine vom Gesetzgeber vorgegeben Pflichtversicherung für Fahrzeuge. Dabei sichert die Pflichtversicherung grundsätzlich nur die Ansprüche des Unfallopfers, die vom Versicherungsnehmer verursacht wurden. Im Falle eines selbst verursachten Unfalles durch den Versicherten übernimmt die Haftpflicht nicht die entstandenen Schäden des Versicherungsnehmers. Für diese Kostenübernahme ist die Kaskoversicherung zuständig. Die Kaskoversicherung gehört genauso wie Kfz Haftpflicht zu den Kfz Versicherungen. Allerdings ist hierbei der Abschluss freigestellt und stellt keine Pflicht durch den Gesetzgeber da.
Die Pflicht zum Abschluss einer Kfz Haftpflicht trifft jeden Halter eines Fahrzeuges, der dieses im öffentlichen Straßenverkehr führen will.
Bei allen Unfällen erstattet die Kfz-Haftpflichtversicherung dem Unfallopfer alle Schäden, die durch den Versicherten verursacht wurden.
Hierzu gehören:
- Personenschäden (bis zu 7.5 Mill. Euro)
- Sachschäden (bis zu 1 Mio. Euro)
- Vermögensschäden (bis zu 50.000 Euro)
Aufgeführte Werte sind die sogenannten Mindestdeckungssummen, die durch die Versicherungsgesellschaft ausgezahlt werden müssen. Der Versicherte kann jedoch die Deckungssummen auf Wunsch (50-100 Millionen) erhöhen. Dieses ist grundsätzlich ratsam und empfehlenswert, da bei einem Unfall die Deckungssummen schnell erreicht werden. Übersteigt die Schadenssumme die Deckungssumme, ist der Versicherte dafür haftbar. Dieses kann so schnell in den finanziellen Ruin führen. Höhere Deckungssummen schützen davor.
Warum gibt es eine gesetzliche Pflicht?
Der Gesetzgeber hat mit der Haftpflichtversicherung ein optimales Instrument geschaffen, um die geschädigten Verkehrsopfer bei einem berechtigten Anspruch finanziell abzusichern. Unfälle verursachen oft hohe Schäden, sowohl Personen- als auch Sachschäden. Besonders bei Personenschäden sind die Kosten schwer abzuschätzen und bewegen sich dadurch schnell in ungeahnte Größenordnungen. Im Normalfall könnte der Unfallverursacher die so entstandenen Schäden nicht aus der eigenen Tasche bezahlen. Um die Geschädigten finanziell zu schützen, wurde die Pflichtversicherung eingeführt, die diese Schäden für den Versicherten begleicht.
Der zu bezahlende Prämienbeitrag hängt dabei von verschiedenen Faktoren ab. Fahrzeugart und die Typenklasse, nebst PS Stärke sind ein Beurteilungskriterium. Zusätzlich erfolgen aber auch Bewertungen zum Versicherungsnehmer (Beruf, Schadensfreiheitsrabatt, Regionalklasse, Führerschein wie lange, etc.).
Daneben bestimmen zahlreiche Rabatte (z.B. Garagen- und Einzelfahrerrabatt) mögliche Vergünstigungen bei den Beitragssätzen.
